erschienen in der zero Ausgabe, Februar 2026, mit Erlaubnis publiziert
Wer nicht gegen Windenergieanlagen ist, sie aber naturverträglich gebaut haben will, hat es schwer im Wendland, meint Wolf-Rüdiger Marunde.
Die Kritik sei vielfältig, erklärte Fachdienstleiter Jürgen Schwarz Anfang September gegenüber der Elbe-Jeetzel-Zeitung, doch entscheidende Auswirkungen auf die Größe oder Lage der Vorrangflächen für Windenergie hätten die Einwände bislang nicht. Eine erstaunliche Einlassung, denn das Prüfen der „Einwände" war zu diesem Zeitpunkt bei weitem noch nicht abgeschlossen.
Mit „Einwänden" meinte Herr Schwarz die teilweise sehr ausführlichen und fachlich begründeten Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen zum Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Herr Schwarz machte ausdrücklich die Einschränkung „bislang nicht": Die Prüfung lief ja noch und ist heute, ein halbes Jahr später, immer noch nicht abgeschlossen. Insofern war das eigentlich eine erwartbare Aussage.
Aber genau so was wollte der EJZ-Redakteur hören. Ihm ging es um die „umstrittenen Windvorranggebiete" – und um die „vielen Kritikerinnen und Kritiker", die sich gegen Windenergieanlagen im Wäldern aussprechen. Die regionalen Gruppen der Umweltverbände BUND und NABU und die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft hatten nämlich wenige Tage zuvor eine gemeinsame Presseerklärung zum RROP an die EJZ geschickt. Statt diese zu veröffentlichen fragte die Zeitung den Fachdienstleiter im Kreishaus nach dessen Meinung. Seine Auskunft sei, befand der gut gelaunte Redakteur, „für viele Kritikerinnen und Kritiker ernüchternd." Ernüchternd allerdings auch für diejenigen, die in ihrer Tageszeitung journalistische Qualität erwarten.
Wer im Wendland nicht damit einverstanden ist, dass 80 Prozent der neuen Windenergieanlagen in unsere Wäldern gebaut werden sollen, stößt nicht nur bei der eigenen Regionalzeitung auf Ablehnung. Von den Grünen, die früher eigentlich für Belange des Naturschutzes eintraten, können sie auch keinen Beistand erwarten. Die hatten ja das „Windenergieflächenbedarfsgesetz" (WindBG) 2022 in der Bundesregierung – namentlich im Hause Habeck – formuliert und mit SPD und FDP im Bundestag beschlossen. Das WindBG verpflichtet Niedersachsen, 2,2 Prozent seiner Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Heruntergerechnet auf Lüchow-Dannenberg sind es 2,9 Prozent. Und weil es im Offenland nicht genügend Flächen gibt, die die Auswahlkriterien erfüllen, ist der Fachdienst im Kreishaus auf Waldgebiete ausgewichen. Die haben den planerischen Vorteil, dass viele von ihnen ökologisch nicht kartiert sind: Man weiß nicht mit Sicherheit, welche Tier- und Pflanzenarten dort leben. Die entsprechenden Daten sind unvollständig oder fehlen, stellt Hans-Jürgen Kelm vom Avifaunistischen Arbeitskreis fest. Trotzdem werden mit dem RROP vollendete Tatsachen geschaffen, eine spätere Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht mehr möglich. Nur eine Prüfung light vor Baubeginn, bei der der Fachdienst seine eigene Entscheidungen selbst überprüft. Die Ampel wollte zügige Planfeststellungsverfahren ohne lästige Überprüfungen.
Das reichte der Koalition aus CDU, FDP und Grünen aber noch nicht. Im Paket mit dem WindBG beschloss die Koalition eine „Gemeindeöffnungsklausel", die Gemeinden erlaubt, parallel zu den Regionalen Raumordnungsprogrammen weitere Windenergiegebiete auf eigenem Gebiet auszuweisen. Die Kalkulation der Regierenden ging auf: Viele Gemeinderäte und natürlich auch Grundeigentümer:innen möchten am erhofften Geldsegen aus der Windenergie teilhaben. Im Wendland werden teilweise Gebiete überplant, die sogar Fachdienstleiter Schwarz wegen mangelnder Eignung schon ausgeschlossen hatte.
So ein Projekt entsteht manchmal auf obskuren Wegen: In meiner Gemeinde Küsten beispielsweise war es eine Initiative von Gunnar Harms, eines in Grabow wohnenden „erfahrenen Akteurs in der Branche". Er gründete eigens für das Projekt ein Unternehmen, das das das Windparkprojekt zunächst zur Planungsreife bringen sollte. Die Firmen wechselten, die Positionen des Planers Harms auch. Zuletzt war es die Energiepark Lüchow-Küsten GmbH, die auf einer Informationsveranstaltung im Oktober letzten Jahres die Verantwortung für das Projekt übernahm. Herr Harms kündigte Verhandlungen mit fünf Investoren an, die Interesse an einem Kauf des Projektes hätten, letztendlich die Windräder bauen und den Strom vermarkten würden. Die Namen wollte er nicht nennen, bestätigte allerdings, dass darunter auch der Energiekonzern Vattenfall wäre. (Der allerdings wegen seines Engagements im Atomenergie-Business nicht bei allen in der Gemeinde Küsten einen guten Ruf hat.) Irgendwann würden dann vielleicht mehr als 100.000 Euro jährlich in die Gemeindekasse fließen, so die Hoffnung. Vielleicht aber auch weniger. Und erst in einigen Jahren.
Denn irgendwas muss im Hintergrund anders gelaufen sein als in der Informationsveranstaltung angekündigt. Die Energiepark Lüchow-Küsten GmbH projektiert den Windpark nicht mehr, Herr Harms ist nicht mehr Geschäftsführer. Verantwortlich ist nun die HBRP Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Borken. In dieser Konstruktion soll Herr Harms Kommanditist (Einlage 500 Euro) sein, unter anderem zusammen mit der BRP Buß Regenerative Projekte Management GmbH. Diese macht angeblich selbst kein Projekt, managt aber wie die Spinne im Netz mehrere Unterfirmen. Inwieweit sich die Firmen, die dann das Projekt kaufen, auch an die Zusagen der alten halten und wann dann Erlöse und Gewerbesteuern fließen, ist unklar. Diese Art verwickelte Projektierung mit anschliessendem Verkauf an finanzkräftige Investoren scheint im Windpark-Business nicht ungewöhnlich zu sein.
Werden die Windvorrangflächen, die aufgrund der Gemeindeöffnungsklausel entstehen, denn wenigstens auf das Flächenziel im Regionalen Raumordnungsplan angerechnet? Bei uns im Kreis geplant oder beantragt sind, nach meinem letzten Stand, Windvorrangflächen in Zernien, Göhrde / Kollase, Dannenberg /Karwitz, Schmessau, im Lemgow Landgrabenniederung und Prezelle, Küsten West und Ost, Waddeweitz/Diahren. Eine Anrechnung sei nicht möglich, sagt Fachdienstleiter Schwarz, man müsste ja dann den RROP teilweise neu schreiben. Diese zusätzlichen Flächen werden im Wendland noch obendrauf gepackt.
Die Hoffnung, dass einige Waldflächen vielleicht gar nicht für Windenergie benötigt würden, wenn woanders zusätzliche Flächen nach Gemeindeöffnungsklausel genehmigt würden, können die Umweltfreunde also auch fahren lassen.
Und was ist mit den Kompensations- und Ausgleichsflächen? Sind nicht wenigstens die gesetzlich vorgeschrieben? Das sind sie – allerdings müssten dann die Kreisbehörden darüber wachen, dass sie auch eingerichtet und gepflegt werden. In der Praxis ist das oft nicht der Fall, wegen Arbeitsüberlastung des zuständigen Fachdienstes beispielsweise. Oder weil sich keine geeigneten Ersatzflächen finden lassen. Oder weil es irgendwelche gewichtigen Gründe gibt, hier oder da ein Auge zuzudrücken. Oder weil es einfach praktischer ist, stattdessen eine Ablasszahlung zu akzeptieren. Abgesehen davon dauert es viele viele Jahre, bis auf einer Ersatzfläche wieder Wald entstanden ist.
Dabei gab es im Jahr 2022, als das WindeBG verabschiedet wurde, durchaus unterschiedliche Berechnungen darüber, wie viele Windräder in Deutschland wirklich benötigt werden, um den prognostizierten Strombedarf von 750 Terrawattstunden im Jahre 2030 zu 80% mit erneuerbarer Energie zu befriedigen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte die Spannbreite für die Parlamentarier damals zusammengefasst: Die Energy Watch Group befand 24.000 Anlagen als ausreichend, also nicht mehr, als 2022 schon arbeiteten – wenn alte Windräder durch moderne ersetzt werden würden. Die Deutsche WindGuard hielt 12.600 neue Anlagen für nötig. Der Bundesverband Windenergie hatte eine „Branchenvision": 35.000 neue Anlagen. Dieser Lobbyverband macht übrigens auch den Gemeinden Feuer unterm Hintern, weil die Gemeindeöffnungsklausel 2027 ausläuft.
Er ist nicht der einzige: Der Landesverband Erneuerbare Energie betonte schon 2021 die Rolle der Kommunen als Schlüsselakteure und forderte schnellere Genehmigungsverfahren für Windkraft im Wald. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ergriffen sofort auch Niedersachsens Unternehmerverbände, der Waldbesitzerverband Niedersachsen, die Industriegewerkschaft IG BCE, Windkraftprojektierer und der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen (LEE) die Gelegenheit und sangen gemeinsam das WiWa-Lied. Der Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, Philip von Oldershausen, forderte „Rechtsverbindlichkeit und Tempo". Und die Ampel lieferte.
Eines lässt sich jetzt schon feststellen: Der Ausbau der Windenergie mit den jetzigen Zielen wird in Lüchow-Dannenberg Umweltschäden hinterlassen. Es gibt leider keine Anzeichen, dass dies in den Kommunen, im Landkreis oder in der Landesregierung zu Überlegungen führt, ob er in diesem Ausmaß wirklich nötig ist.