Am 20.03.2025 wurde die Bürgerinitiative Windkraft Zernien (BIWZ) gegründet.
Wir verstehen uns nicht als grundsätzliche Gegner der Windenergie. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Energieversorgung. Gleichzeitig setzen wir uns für eine ausgewogene, naturverträgliche und verantwortungsvolle Planung ein, die die berechtigten Interessen von Mensch, Natur und Region gleichermaßen berücksichtigt.
Die derzeit geplanten Windkraftvorhaben in und um Zernien halten wir sowohl in ihrer Dimension als auch in ihrer Konzentration für überzogen. Besonders kritisch sehen wir die großflächige Inanspruchnahme von Wald- und Forstgebieten sowie die Nähe zu sensiblen Natur- und Schutzräumen.
Wir fordern:
✅ Vorrang für Repowering bestehender Standorte statt weiterer Flächenexpansion
✅ Keine Windkraftanlagen in Waldgebieten
✅ Einen Ausbau im Einklang mit Netzkapazitäten und regionalen Gegebenheiten
✅ Mehr Transparenz und echte Bürgerbeteiligung
✅ Den Schutz von Landschaft, Natur, Artenvielfalt und Lebensqualität
Die BIWZ versteht sich als sachliche und kritische Stimme für eine Energiewende mit Augenmaß. Neben wirtschaftlichen Interessen müssen auch ökologische, infrastrukturelle und gesellschaftliche Folgen berücksichtigt werden.
🌿 Mitmachen & Unterstützen!
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger – auch aus den umliegenden Gemeinden – sind herzlich eingeladen, sich einzubringen. Jede Unterstützung zählt.
Wenn du Fragen hast, Anregungen teilen möchtest oder dich aktiv einbringen willst, sind wir gerne für dich da. Unsere Sprecher sind deine direkten Kontaktpersonen für alle Anliegen rund um die Bürgerinitiative Windkraft Zernien. Melde dich jederzeit über die Kontaktseite – wir freuen uns über dein Interesse und deine Unterstützung!
Sprecher: Leo Agthe (Middefeitz) & Matthias Kritz (Zernien)
Plus:
aktuell circa 35 aktiv Mitwirkende
Knapp 300 Anwohner der Gemeinde Zernien haben unseren Aufruf per Unterschrift unterstützt, in dem wir den Gemeinderat aufforderten den Ratsbeschluss vom 04.12.24 zur Flächenplanänderung zurückzunehmen.