4. Juni 2026
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg laufen derzeit zwei parallele Planungsverfahren zur Windkraft. Der Landkreis erarbeitet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) – das ist das klassische Instrument, mit dem Vorranggebiete verbindlich festgelegt werden. Gleichzeitig macht die Samtgemeinde Elbtalaue von der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel (§ 249c BauGB) Gebrauch und plant eigene Flächen – ohne auf den Abschluss des RROP zu warten.
Das Problem: Die Gemeindeöffnungsklausel war gesetzlich für Kommunen gedacht, die im RROP nicht mit Windkraftflächen bedacht wurden. Sie sollte eine Ergänzung sein, kein Konkurrenzverfahren. In unserem Landkreis (und auch darüber hinaus) wird sie zweckentfremdet: Die Flächen Riebrau-Breese, Sellien, Volkfien, Göhrde usw. tauchen auch im RROP-Entwurf auf. Statt den Landkreis bei seiner Planung zu unterstützen, bringt die Samtgemeinde ein paralleles Verfahren in Stellung – mit eigenen Fristen, eigenen Gutachten, eigenem Tempo. Das Ergebnis ist kein koordiniertes Vorgehen, sondern Planungschaos: Zwei Instanzen arbeiten am selben Gebiet aneinander vorbei, und niemand weiß genau, welches Verfahren am Ende das Maß setzt.
In den vergangenen Tagen haben beide Planungsinstanzen getagt – der Landkreis Ausschuss für das RROP, der Samtgemeindeausschuss über die Gemeindeöffnungsklausel.
Das Ergebnis:
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat trotz unserer Einwände den Auslegungsbeschluss zur 116. FNP-Änderung gefasst.
Der Landkreis Ausschuss hat heute den 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zur Kenntnis genommen; die Abstimmung folgt im Fachausschuss am 18. Juni.
Die Verfahren laufen weiter – aber auf einem Fundament, das bei näherer Betrachtung erschreckend brüchig ist.
Am 28. Mai hat der Samtgemeindeausschuss den Entwurf der 116. FNP-Änderung für die Flächen Riebrau-Breese und Sellien zur öffentlichen Auslegung fast einstimmig beschlossen. Wir hatten beantragt, das Verfahren auszusetzen – gestützt auf eine schriftliche Stellungnahme, die wir in der Sitzung zusätzlich mündlich erläutert haben.
Das Kernproblem: Für die 271-Hektar-Fläche Sellien liegen bis heute keine avifaunistischen Erfassungen vor. Das räumt die Verwaltung selbst ein. Das Gesetz verlangt für ein sogenanntes Beschleunigungsgebiet nach § 249c BauGB den Nachweis, dass keine landesweit bedeutenden Vogelarten betroffen sind. Dieser Nachweis fehlt. Außerdem sind Datenabfragen beim NLWKN zu Fledermäusen und Brutvögeln noch nicht abgeschlossen – und Fledermauserfassungen fehlen komplett für beide Flächen. Entschieden wurde trotzdem. Einzig Vorsitzender Kurt Herzog von der SOLI hat mit seiner Gegenstimme unsere Argumentation unterstützt.
Hinzu kommen handfeste Artenschutzkonflikte, die die Auslegungsunterlagen systematisch verharmlosen:
Für Riebrau-Breese dokumentiert das avifaunistische Gutachten vom Mai 2026 einen Rotmilan-Brutplatz, der sich 2025 noch in 200 Metern Abstand zur Planfläche befand. Im Frühjahr 2026 wurde der Horstbaum gefällt. Der Rotmilan hat daraufhin sofort einen Wechselhorst bezogen – 350 Meter südwestlich der geplanten Fläche, also noch deutlich innerhalb des gesetzlichen Schutzabstands von 500 Metern. Unmittelbar an der südlichen Grenze des Plangebiets wurde zusätzlich ein Uhu-Brutrevier festgestellt.
Die Umstände der Horstbaum-Fällung sind im Verfahren bis heute nicht thematisiert worden. Das vorsätzliche Fällen eines besetzten Horstbaums würde den Straftatbestand nach § 71 BNatSchG erfüllen – strafbewehrt mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Das anwesende Planungsbüro PlanGIS ließ auf unseren Einwand hin immerhin durchblicken, dass bei der zuständigen Naturschutzbehörde bereits eine Anzeige vorliegt.
Die Beschlussvorlage kennt diese Daten. Sie erkennt den Rotmilan als Problem an – und lehnt eine Flächenstreichung trotzdem ab, weil außer ihm keine weiteren windkraftsensiblen Arten vorlägen – eine abstruse Argumentation. Wer so abstimmt, hat die Lage verstanden. Er entscheidet sich nur bewusst anders.
Heute, am 04.06, hat der Landkreis Ausschuss den 2. Entwurf des RROP zur Kenntnis genommen. Auch hier haben wir Stellung genommen – zu zwei Punkten, die wir für methodisch und rechtlich nicht haltbar halten.
Der Landkreis ist verpflichtet, für jedes Vorranggebiet im RROP eine „positive Prognose" abzugeben – also nachzuweisen, dass dort später Anlagen tatsächlich genehmigt werden können. Für Riebrau und Volkfien ist diese Prognose nicht mehr haltbar.
Das avifaunistische Gutachten – die Untersuchung der Vogel- und Fledermausarten vor Ort – für Volkfien liegt seit Mai 2025 vor: Rotmilanhorst in 300 Metern, Baumfalke in 200 Metern, Uhu an der Flächengrenze – alle drei unterschreiten die gesetzlichen Schutzabstände nach § 45b BNatSchG. Der Landkreis hat diese Daten bei der Überarbeitung des RROP-Entwurfs nicht zum Anlass genommen, die Flächen zu streichen. Auf Nachfrage in der Sitzung stellte sich heraus: Dem Landkreis waren diese Gutachten offenbar nicht bekannt. Sie wurden von uns noch am selben Tag per E-Mail an den zuständigen Fachdienst übermittelt.
Um das gesetzliche Flächenziel von 3.549 Hektar zu erreichen, hat der Landkreis den pauschalen Schutzstatus der Vorranggebiete Wald aufgehoben. Begründung: Ein bodenkundliches Gutachten der INGUS GmbH (2026) belege, dass die Waldböden im Landkreis nicht die Schutzwürdigkeit besitzen, die das Landes-Raumordnungsprogramm ihnen zuschreibt.
Das Problem: Das Gutachten untersuchte ausschließlich Brandflächen im Osten des Landkreises (Gorleben/Gartow) – Gebiete, die 1975 gebrannt haben und anschließend maschinell wiederaufgeforstet wurden. Auf dieser Grundlage streicht der Landkreis den Schutzstatus des Waldes landkreisweit – also auch für die Göhrde und Zernien, wo nichts gebrannt hat und der Boden nie angefasst wurde. Das Gutachten selbst gibt das nicht her. Es belegt die Minderwertigkeit von Brandflächen an einem bestimmten Standort, nicht von gesunden Beständen landkreisweit. Wenn man in der Argumentationskette von einem abgebrannten Waldstück im Osten auf den gesamten Wald des Landkreises schließt, legt man einen Scheinbeweis vor. Man betreibt damit keine Fachplanung, sondern sucht nachträglich eine Begründung für ein gewünschtes Ergebnis.
Der Landkreis möchte im Juli schon in das 2. Beteiligungsverfahren starten. Allerdings können Stellungnahmen nur noch zu den Änderungen abgegeben werden, nicht mehr zum Gesamtentwurf. Der Grund: wir müssen bis Ende 2027 das RROP durchbekommen.
Sieht man sich die aktualisierten Flächen im Raum Zerien aus beiden Sitzungen an, sieht es wie folgt aus, Stand heute.
Gelb = RROP v2, Blau = Gemeindeöffnungsklausel Zernien, Grün = Beides
Wir werden auch unsere landkreisweiten Karten in den nächsten Tagen aktualisieren, sobald der Landkreis seine letzten Änderungen eingearbeitet hat.
Ausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue am 28.05.2026: Alle Unterlagen inkl avifaunistischem Gutachen
Landkreis Ausschuss am 04.06.2026: Alle Unterlagen inkl 2. Entwurf RROP
Beide Verfahren treten demnächst in die öffentliche Auslegung bzw Beteiligung ein. Das bedeutet: Jedermann kann Einwände einreichen. Wir werden das tun – und hoffen Ihr auch!
Termine und weitere Informationen folgen, sobald die Auslegungsfristen bekannt sind.