PRESSEMITTEILUNG
Bürgerinitiative Windkraft Zernien
Zernien, 16. September 2026
Mit der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel will die Samtgemeinde Elbtalaue eigene Windkraftflächen für Zernien ausweisen, ohne auf den Regionalplan des Landkreises zu warten. Das Gesetz sollte eigentlich Gemeinden helfen, für die der Regionalplan gar keine Windflächen vorsieht. Zernien hat solche Flächen im Regionalplanentwurf aber längst. Am Ende braucht die fertige Planänderung ohnehin die Zustimmung des Landkreises — er ist die Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan. Schon jetzt, in der frühen Beteiligung, fällt sein Urteil vernichtend aus: Auf 14 Seiten findet die Fachbehörde kaum ein gutes Haar an den Planungsunterlagen der Samtgemeinde.
Bereits bei den Grundlagen hakt es. Ein Teil der Fläche liegt in einem Wasserschutzgebiet — dort „darf Wald in Wasserschutzgebieten nicht für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden", schreibt der Landkreis, die Fläche muss entsprechend verkleinert werden. Beim Brandschutz weist die Behörde die Behauptung der Samtgemeinde zurück, es brauche keine eigene Löschwasserversorgung: Das „kann so nicht stehen bleiben" — zumal die Rodungen für Zuwegungen und Anlagen die verbleibenden Kiefern- und Fichtenbestände zusätzlich anfälliger für Hitze und Trockenheit machen. Auch der Netzanschluss ist ungeklärt: Der Netzbetreiber legt Einspeisepunkt und Kabeltrasse erst später fest, und sollte sich das nicht lösen lassen, wäre laut Landkreis „von einer Vollzugsunfähigkeit der Planung auszugehen" — genau der Netzengpass, auf den die Bürgerinitiative Windkraft Zernien seit Monaten hinweist.
Auch beim Naturschutz sieht es nicht besser aus. Für den Rotmilan ist die Sache für den Landkreis klar: „Die Errichtung einer Windenergieanlage kommt nicht in Betracht." Mitten durch die Fläche verläuft zudem ein bundesweit kartierter Wanderkorridor für die streng geschützte Wildkatze, an einer Stelle liegt sogar „ein Kreuzungspunkt zweier Verbundkorridore zentral in der Fläche". Und zu den Fledermäusen formuliert der Landkreis den Schlusssatz seiner gesamten Stellungnahme: Lässt sich ein landesweit bedeutsames Vorkommen — etwa der streng geschützten Mopsfledermaus — nicht ausschließen, „ist auf eine Ausweisung als Beschleunigungsgebiet zu verzichten".
Ausserdem warnt der Landkreis vor einer Umzingelung eines Ortsteils: Ein Teil der Fläche sollte komplett gestrichen werden, „um eine Umfassung von Bellahn von mehr als 120° Grad im Zusammenhang mit dem geplanten Vorranggebiet Windenergienutzung ‚Karwitz' zu vermeiden".
Die BI Windkraft Zernien fühlt sich bestätigt: Viele dieser Kritikpunkte hatte sie in ihrer eigenen Stellungnahme bereits selbst benannt und in verschiedenen Sitzungen und Vorträgen immer wieder angemahnt.
„Das zeigt, wie überfordert die Samtgemeinde mit diesem Verfahren ist", sagt Matthias Kritz, Sprecher der BI Windkraft Zernien. „Die Gemeindeöffnungsklausel wird hier zweckentfremdet, weil sie eigentlich für Gemeinden ohne eigene Windvorrangflächen gedacht war. Wir fordern deshalb: Stoppt dieses kostspielige Parallelverfahren und überlasst die Raumplanung den Fachleuten beim Landkreis."
Kontaktdaten für Rückfragen unter: https://www.bi-windkraft-zernien.de/kontakt
Quellen:
LK Stellungnahme: https://drive.google.com/file/d/1EKVr3SdPfs4r7mnT1d3CTtUBfjIe0GMU/view?usp=drive_link
BI Stellungnahme: https://www.bi-windkraft-zernien.de/aktuelles/sg-stellungnahme-2026